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Die Personalerin

Heike Dankwart

 

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13587 Berlin

 
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Mobil:     0170 57 21 340

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Datenschutzerklärung laut BDSG 

 

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teile ich Ihnen die Rechtsgrundlagen meiner Datenverarbeitung mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung aller Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung meiner rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung meiner berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. 

Ich erfasse Bestandsdaten (z.B. Unternehmen, Titel/akademischer Grad, Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern, E-Mail) und Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen) zwecks Erfüllung meiner vertraglichen Verpflichtungen (Kenntnis, wer Vertragspartner ist; Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Abwicklung des Vertrags; Überprüfung auf Plausibilität der Daten) und Serviceleistungen (z.B. Kontaktaufnahme bei Nachfragen) gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b) DSGVO. 

Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung meiner Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Ich erlaube mir, die von Ihnen angegebenen Daten zu verarbeiten, um Sie über weitere interessante Produkte aus unserem Portfolio zu informieren oder Ihnen E-Mails mit fachlichen Informationen zukommen lassen.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Bestands- und Vertragsdaten dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind und keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag geltend gemacht werden können, weil diese verjährt sind (Regelverjährung: drei Jahre).

 

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